Wer kann Mitglied* werden?
- Arbeitnehmer
- Rentner
- Empfänger von Unterhaltsleistungen
Diese dürfen auch dann Mitglied werden, wenn sie Einkünfte aus
- Vermietung und Verpachtung
- Privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte)
- Kapitalvermögen
haben und die Einnahmen aus diesen Einkünften im Jahr insgesamt nicht mehr als 13.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 26.000 € (Zusammenveranlagung) betragen. Zu unserer Beratungsbefugnis.