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Abgabefrist für Steuererklärungen 2017

25.01.2018

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2017 hat sich gegenüber 2016 nicht verändert. Eine bereits verabschiedete Neuregelung gilt erst ab 2018. Aber: Bei elektronischer Abgabe der Steuererklärung gewährt Nordrhein-Westfalen einen Fristaufschub schon für die Steuererklärung 2017.

Steuererklärungen sind grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Die Einkommensteuererklärung 2016 hätte grundsätzlich bis 31.5.2017 abgegeben werden müssen. Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2017 hat sich diese Regel nicht geändert. Aber: Dadurch, dass der 31.5.2018 in einigen Bundesländern ein Feiertag ist, verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2017 auf den nächsten Werktag, demnach auf den 01. Juni 2018. Dies gilt für folgende Bundesländer:

Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pflaz
Saarland

Doch das ist nicht alles: Wenn die Steuererklärung online, dass bedeutet elektronisch via Elster eingereicht wird, hat man in Nordrhein-Westfalen bis zum 31.07.2018 Zeit die Steuererklärung abzugeben. Dies hat das Finanzministerium des größten deutschen Bundeslandes durch Erlass festgelegt.

Übrigens:

Wenn Sie Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sind, profitiert man grundsätzlich von einer allgemeinen Fristverlängerung bis zum 31.12.2018 für die Einkommensteuererklärung 2017. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen mit seinem Erlass vom 02. Januar 2018 bekannt gegeben.

Verwendetes Bild: Steuererklärung - Strichmännchen hält Hinweisschild #130732842, Trueffelpix, Fotolia.com

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