Wir beraten und erstellen die Einkommen-
steuererklärung* für
- Arbeitnehmer
- Rentner
- Empfänger von Unterhaltsleistungen
Diese Personen beraten wir auch bei
- Vermietung und Verpachtung
- Spekulationsgeschäften
- Kapitalvermögen
wenn die Einnahmen hieraus im Jahr insgesamt nicht mehr als 13.000 € (bei Einzelveranlagung bzw. 26.000 € (bei Zusammenveranlagung) betragen.