Jetzt informieren unter    0211 17807504

Wie Sie Beiträge zur Unfallversicherung als Werbungskosten absetzen

31.03.2018

Wie funktioniert es?

Viele Unfallversicherungen decken neben dem außerberuflichen Bereich auch Risiken im beruflichen Bereich ab. Bereits 1990 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Beitragsanteil, der auf die berufliche Risikoabdeckung entfällt, als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden kann (Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.6.1990, VI R 2/87). Demnach ist eine entsprechende Aufteilung der Beiträge in einen beruflichen und außerberuflichen Anteil vorzunehmen.

Tipp

Im Zweifel kann eine Schätzung vorgenommen werden. Dabei wird es nicht beanstandet, wenn die Aufteilung 50/50 erfolgt. Das bedeutet, sollten Sie für eine solche Unfallversicherung beispielsweise 240 € pro Jahr an Beiträgen bezahlen, können Sie davon satte 120 € als Werbungskosten auf der Anlage N der Einkommensteuererklärung eintragen.

Übrigens

Eine Unfallversicherung, die Sie ausschließlich gegen mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängende Unfälle absichert, können Sie in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie die Beiträge selbst bezahlen.

Und sonst?

Wenn Ihre Unfallversicherung keine berufliche Risikoabdeckung beinhaltet, dann können Sie Beiträge immerhin als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für die Hälfte der Beiträge, fallls die Unfallversicherung sowohl das private, als auch das berufliche Unfallrisiko beinhaltet. Um die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen, tragen Sie den Betrag einfach auf der Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

empty