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Keine Belege mehr nötig ab 2017

25.01.2018

Ab der Einkommensteuererklärung 2017 müssen der Steuererklärung keine Belege mehr beigefügt werden. Die Belege müssen lediglich noch vorgehalten werden. Dies soll der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens dienen.

Zwar hat das Sammeln von Belegen, das ja durchaus nützlich ist, kein Ende genommen. Jedoch müssen die Belege ab der Einkommensteuererklärung 2017 dem Finannzamt nur noch auch Anforderung eingereicht werden. Aus der Belegvorlagepflicht ist somit eine Belegvorhaltepflicht geworden. Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird damit auch zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.

In Zeiten, wo sich die Abgabe auf Papier immer mehr in die Richtung verschiebt, dass die Einkommensteuererklärung online bzw. elektronisch eingereicht wird, stellt diese Neuregelung nur einen konsequenten Schritt zu mehr Effizienz bei der Steuerveranlagung dar.

Dennoch:

Die Belege sind zu Hause vorzuhalten und bei Aufforderung durch das Finanzamt diesem auch vorzulegen.

Empfehlung:

Belege zur Steuererklärung sollten über einen längeren Zeitraum, nämlich bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten* wir unsere Mitglieder auch zu diesem Thema.

Verwendetes Bild: Steuererklärung - Strichmännchen hält Hinweisschild #130732842, Trueffelpix, Fotolia.com

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